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Religionsunterricht

Teilnahme am Religionsunterricht

Teilnahme am Religionsunterricht

Die Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht ist ein Recht, das evangelischen Schülerinnen und Schülern zusteht. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass Schülerinnen und Schüler ohne Bindung zur evangelischen Kirche am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Dies ist im sogenannten Religionsunterrichtsgesetz unserer evangelischen Landeskirche in Baden geregelt. Weiterführende Informationen zu Einzelfragen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums. Gerne stehen wir Ihnen auch als Schuldekanat beratend zur Verfügung.

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